Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und beschließt über alle Angelegenheiten von höherer Bedeutung. Sie beschließt unter anderem:

  • Aufstellung allgemeiner Grundsätze, nach denen der Zweckverband geführt werden soll 
  • Wahl des Verbandsvorstehers
  • Wahl der Ausschussmitglieder
  • Satzungsänderungen
  • Aufstellung des Wirtschaftsplanes, Abnahme der Jahresrechnung

 

Zusammensetzung

Die Verbandsmitglieder entsenden Vertreter/innen in die Verbandsversammlung:

  • 3 Vertreter aus dem Kreis Pinneberg
  • 3 Vertreter aus dem Kreis Schleswig-Flensburg
  • 3 Vertreter aus dem Kreis Nordfriesland
  • 2 Vertreter von der Stadt Quickborn
  • 1 Vertreter aus dem Amt Rantzau
  • 1 Vertreter von der Gemeinde Kronshagen
  • 1 Vertreter von der Stadt Barmstedt
  • 1 Vertreter aus dem Amt Achterwehr
  • 1 Vertreter aus dem Amt Horst-Herzhorn
  • 1 Vertreter aus dem Amt Hürup
  • 2 Vertreter von der Stadt Wedel
  • 1 Vertreter aus dem Amt Langballig
  • 1 Vertreter aus dem Amt Südtondern
  • 1 Vertreter von der Gemeinde Harrislee
  • 1 Vertreter aus dem Amt Kaltenkirchen-Land
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