Die Verbandsversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und beschließt über alle Angelegenheiten von höherer Bedeutung. Sie beschließt unter anderem:
- Aufstellung allgemeiner Grundsätze, nach denen der Zweckverband geführt werden soll
- Wahl des Verbandsvorstehers
- Wahl der Ausschussmitglieder
- Satzungsänderungen
- Aufstellung des Wirtschaftsplanes, Abnahme der Jahresrechnung
Zusammensetzung
Die Verbandsmitglieder entsenden Vertreter/innen in die Verbandsversammlung:
- 3 Vertreter aus dem Kreis Pinneberg
- 3 Vertreter aus dem Kreis Schleswig-Flensburg
- 3 Vertreter aus dem Kreis Nordfriesland
- 2 Vertreter von der Stadt Quickborn
- 1 Vertreter aus dem Amt Rantzau
- 1 Vertreter von der Gemeinde Kronshagen
- 1 Vertreter von der Stadt Barmstedt
- 1 Vertreter aus dem Amt Achterwehr
- 1 Vertreter aus dem Amt Horst-Herzhorn
- 1 Vertreter aus dem Amt Hürup
- 2 Vertreter von der Stadt Wedel
- 1 Vertreter aus dem Amt Langballig
- 1 Vertreter aus dem Amt Südtondern
- 1 Vertreter von der Gemeinde Harrislee
- 1 Vertreter aus dem Amt Kaltenkirchen-Land