Hauptausschuss

Der Hauptausschuss ist vor allem immer bei engerer vertragsgebundener Zusammenarbeit mit Dritten zu beteiligen, z.B. Rahmenverträge, Mitgliedschaft, Anmietung usw.
Zusammensetzung.

Aus der Verbandsversammlung werden 12 Vertreter/innen in den Hauptausschuss entsendet, wobei sechs Mitglieder aus dem Bereich der Kreise kommen und sechs Mitglieder aus den Städten, Gemeinden und Ämtern.

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